UWE BEUTEL

Ihr Anwalt für Erbrecht in Wiesbaden

Im Erbrecht ist geregelt, wer den Nachlass des Verstorbenen erhält. Mit einem Testament oder in einem Erbvertrag kann der Erblasser festlegen, wer seinen Nachlass (Vermögen und Schulden) erbt. Andernfalls, d.h. ohne Testament, tritt gesetzliche Erbfolge ein.

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Ihr Anwalt für Erbrecht in Wiesbaden

Im Erbrecht ist geregelt, wer den Nachlass des Verstorbenen erhält. Mit einem Testament oder in einem Erbvertrag kann der Erblasser festlegen, wer seinen Nachlass (Vermögen und Schulden) erbt. Andernfalls, d.h. ohne Testament, tritt gesetzliche Erbfolge ein.

ICH HELFE IHNEN GERNE.

Ich berate und unterstütze Sie in allen Belangen rund um das Erbrecht außergerichtlich und gerichtlich:

Gesetzliche Erbfolge

  • gesetzliche Erbfolge
  • Ehegatten-Privileg
  • Testament
  • Pflichtteilsrecht

Erbfolgeplanung

  • Erhalt der Lebensleistung
  • Unternehmertestament
  • Fortbestand des Unternehmens
  • Gestaltungsmöglichkeiten

Testament

  • Festlegung der Erben
  • Gestaltung der Erbquoten
  • Ausschluss von Erben/Pflichtteil
  • handschriftliche oder notarielle Anfertigung

Testaments-
vollstreckung

  • Streitvermeidung unter den Erben
  • reibungslose Abwicklung des Nachlasses/Nachlassverteilung
  • minderjährige Erben
  • Unternehmen/-beteiligung im Nachlass
  • Schutz der Erben

Vermächtnisse

  • Zuwendungen an Nichterben aus dem Nachlass
  • Beschränkung auf bestimmte Nachlassgegenstände
  • keine Erbenstellung
  • Anspruch gegen den Erben

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Gesetzliche Erbfolge

  • gesetzliche Erbfolge
  • Ehegatten-Privileg
  • Testament
  • Pflichtteilsrecht

Erbfolgeplanung

  • Erhalt der Lebensleistung
  • Unternehmertestament
  • Fortbestand des Unternehmens
  • Gestaltungsmöglichkeiten

Testament

  • Festlegung der Erben
  • Gestaltung der Erbquoten
  • Ausschluss von Erben/Pflichtteil
  • handschriftliche oder notarielle Anfertigung

 Testamentsvollstreckung

  • Streitvermeidung unter den Erben
  • reibungslose Abwicklung des Nachlasses/Nachlassverteilung
  • minderjährige Erben
  • Unternehmen/-beteiligung im Nachlass
  • Schutz der Erben

Vermächtnisse

  • Zuwendungen an Nichterben aus dem Nachlass
  • Beschränkung auf bestimmte Nachlassgegenstände
  • keine Erbenstellung
  • Anspruch gegen den Erben

Ich gestalte mit Ihnen Ihr individuelles Testament oder Ihren Erbvertrag.
Sollte der Erbfall bereits eingetreten sein, betreue und vertrete ich Erben oder Pflichtteilberechtigte bei der Abwicklung oder Auseinandersetzung des Nachlasses, auch gegenüber Banken, Behörden und erforderlichenfalls auch bei Gericht.

Ich gestalte mit Ihnen Ihr individuelles Testament oder Ihren Erbvertrag.
Sollte der Erbfall bereits eingetreten sein, betreue und vertrete ich Erben oder Pflichtteilberechtigte bei der Abwicklung oder Auseinandersetzung des Nachlasses, auch gegenüber Banken, Behörden und erforderlichenfalls auch bei Gericht.

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